Datenschutz und Politik zum Hinweisgeberschutzgesetz

Richtlinie zu Whistleblowern

In Luxemburg wird der Schutz von Whistleblowern durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europaparlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, geregelt. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Verletzungen des nationalen und europäischen Rechts (Handlungen oder Unterlassungen).

Das vorliegende Gesetz:

  • gewährleistet einen wirksamen und ausgewogenen Schutz von Whistleblowern, indem es ihnen einen echten Status mit klar definierten Rechten und Pflichten verleiht;
  • verringert die Rechtsunsicherheit, der Whistleblower derzeit ausgesetzt sind;
  • trägt dazu bei, dass das Recht auf frei Meinungsäußerung gewahrt wird, wenn auch in einem gewissen Rahmen, und erzeugt letztendlich Effekte von allgemeinem Interesse.

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